Rechtsprechung
   OLG München, 08.08.2008 - 25 U 5188/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4436
OLG München, 08.08.2008 - 25 U 5188/07 (https://dejure.org/2008,4436)
OLG München, Entscheidung vom 08.08.2008 - 25 U 5188/07 (https://dejure.org/2008,4436)
OLG München, Entscheidung vom 08. August 2008 - 25 U 5188/07 (https://dejure.org/2008,4436)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte: Deckungsausschluss für angestellte Scheinsozien bei Schadensersatzansprüchen von Mandanten wegen Veruntreuung durch echte Sozien

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer in den AVB einer Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte enthaltende Regelung über einen Deckungsschutz gegen Schadensersatzansprüche von Mandanten; Deckungsschutz eines angestellten Scheinsozius für Schadensersatzansprüche von Mandanten wegen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Berufshaftpflichtversicherung - Scheinsozius

  • Judicialis

    AVB § 4; ; AVB § 4 Abs. 2 Nr. 1; ; AVB § 4 Ziff. 4; ; AVB § 12; ; AVB § 12 Abs. 1; ; AVB § 12 Abs. 1 S. 1; ; AVB § 12 Abs. 3; ; VVG § ... 5 a Abs. 2; ; VVG § 150 Abs. 1 a.F.; ; VVG § 152 a. F.; ; VVG § 158 b Abs. 2 a. F.; ; BRAO § 51; ; BRAO § 51 Abs. 1; ; BRAO § 51 Abs. 2; ; BRAO § 51 Abs. 2 Nr. 5; ; BRAO § 51 Abs. 3; ; BRAO § 51 Abs. 3 Nr. 5; ; BRAO § 51 Abs. 3 Nr. 1; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 305 c Abs. 1; ; BGB § 305 c Abs. 2; ; BGB § 307; ; BGB § 667; ; BGB § 675; ; BORA § 8; ; ZPO § 256; ; HGB § 128

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 305 c; BGB § 307; BRAO § 51; BORA § 8
    Ein Ausschluss des Deckungsschutzes gegenüber angestellten Scheinsozien für durch echte Sozien begründete Schadensersatzansprüche wegen Veruntreuung ist unwirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Unwirksamkeit einer sog. "Scheinsozienklausel" in den AVB einer Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Berufshaftpflichtversicherung - AVB: Deckungsausschluss für angestellten Scheinsozius ist unwirksam

  • IWW (Kurzinformation)

    Deckungsausschluss für angestellten Scheinsozius ist unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Haftpflichtversicherung - Berufshaftpflichtversicherung: Ausweitung der Haftung auf Scheinsozien ist unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1560
  • MDR 2008, 1337
  • VersR 2009, 59
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.2000 - IV ZR 223/99

    Feststellungsinteresse des Geschädigten im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus OLG München, 08.08.2008 - 25 U 5188/07
    Der vorweggenommene Deckungsprozess ist zulässig (BGH VersR 2001, 90, 91).

    Im Rahmen der Begründetheitsprüfung ist im vorweggenommenen Deckungsprozess grundsätzlich auf die Behauptungen des Geschädigten abzustellen und nicht über den Haftpflichtanspruch zu entscheiden (BGH VersR 2001, 90, 91).

  • BGH, 16.04.2008 - VIII ZR 230/07

    Keine Haftung eines angestellten Anwalts nach den Grundsätzen der Scheinsozietät

    Auszug aus OLG München, 08.08.2008 - 25 U 5188/07
    Nach dem unstreitigen Sachverhalt kommt eine Haftung der Klägerin als Scheinsozia nach Rechtsscheinsgrundsätzen, die insbesondere auf den Grundsätzen zur Anscheins- und Duldungsvollmacht beruhen, in Betracht, soweit - was hier der Fall ist - die anwaltstypische Tätigkeit betroffen ist (BGH WM 2008, 1136).
  • BGH, 30.10.2003 - III ZR 344/02

    Rechtsstellung eines Mittelverwendungstreuhänders im Rahmen eines Anlagemodells

    Auszug aus OLG München, 08.08.2008 - 25 U 5188/07
    Da Gelder veruntreut und abweichend von der vertraglichen Verpflichtung verwendet sein sollten, besteht ein vertraglicher Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung des Geschäftsbesorgungsvertrages nach § 280 I BGB, der neben einem möglichen Erfüllungsanspruch gegeben ist (vgl. BGH NJW-RR 2004, 121, 122).
  • LG München I, 20.04.2021 - 12 O 15984/20

    Intransparente Regelung in den Bedingungen einer Betriebsschließungsversicherung

    Dies ist ein Verstoß gegen das Transparenzgebot (OLG München, Urteil vom 08.08.2008, Az 25 U 5188/07; Quelle: juris, Rn. 32).
  • LG München I, 30.03.2021 - 12 O 11163/20

    Intransparenz von Klauseln einer Betriebsschließungsversicherung trotz Aufzählung

    Auch dies ist ein Verstoß gegen das Transparenzgebot (OLG München, Urteil vom 08.08.2008, Az 25 U 5188/07; Quelle: juris, Rn. 32).
  • OLG München, 23.02.2010 - 25 U 5119/09

    Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung der Rechtsanwälte: Versicherungsschutz

    Es könne sich der bisher in den Parallelverfahren ergangenen Rechtsprechung nicht anschließen, die von dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 08.08.2008 (Az.: 25 U 5188/07; veröffentlicht u.a. in VersR 2009, 59) geprägt sei.
  • OLG München, 23.02.2010 - 25 U 3563/09

    Allgemeine Versicherungsbedingungen für die

    Wie in dem im Parallelverfahren 25 U 5188/07 ergangenen Urteil des 25. Senats des Oberlandesgerichts München vom 08.08.2008 und im Hinweisbeschluss des Senats vom 13.07.2009 ausgeführt, stellt die Zurechnung eines durch einen Sozius begangenen Verstoßes auf freie Mitarbeiter oder Angestellte faktisch eine Ausweitung der Repräsentantenhaftung durch Allgemeine Versicherungsbedingungen dar und benachteiligt den Versicherungsnehmer unangemessen (so auch v. Rintelen in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 26, Rn. 296).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 3 U 115/08

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Steuerberater: Anwendbarkeit der

    Bereits darin liegt ein Unterschied zu der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung des OLG München vom 08.08.2008 (25 U 5188/07, abgedruckt in VersR 2009, 59 f.), der überdies den Fall einer angestellten Rechtsanwältin betraf, die als "Scheinsozia" eingestuft wurde, während es sich beim Kläger um einen selbständigen Steuerberater handelt.
  • OLG Dresden, 02.05.2018 - 4 U 1782/17

    Prüfungsumfang im vorweggenommenen Deckungsprozess des Versicherungsnehmers gegen

    Eine Prüfung der Ansprüche des geschädigten Dritten erfolgt im Deckungsprozess nicht (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.2000 - IV ZR 223/99 - KG Berlin, Urteil vom 02.03.1999 - 6 U 9481/97 - OLG München, Urteil vom 08.08.20089 - 25 U 5188/07 - zitiert nach juris, wie alle im Beschluss zitierten Entscheidungen).
  • OLG Dresden, 11.04.2018 - 4 U 1782/17

    Prüfung der Ansprüche des Geschädigten Dritten im vorweggenommenen

    Eine Prüfung der Ansprüche des geschädigten Dritten erfolgt im Deckungsprozess nicht (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.2000 - IV ZR 223/99 - KG Berlin, Urteil vom 02.03.1999 - 6 U 9481/97 - OLG München, Urteil vom 08.08.20089 - 25 U 5188/07 - zitiert nach juris, wie alle im Beschluss zitierten Entscheidungen).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.05.2008 - 6 U 27/08   

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https://dejure.org/2008,5447
OLG Köln, 28.05.2008 - 6 U 27/08 (https://dejure.org/2008,5447)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.05.2008 - 6 U 27/08 (https://dejure.org/2008,5447)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - 6 U 27/08 (https://dejure.org/2008,5447)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    AMG §§ 2, 29 Abs. 2 a; HWG § 3 Abs. 1; UWG §§ 4 Nr. 11, 5

  • Wolters Kluwer

    Irreführende Werbung aufgrund der Bezeichnung eines Arzneimittels mit dem Wirkstoff Diclofenac-Kalium als "W Dolo Extra 25 mg" aufgrund des Bestandteils "Extra"; Bedeutung der Angabe "Extra" für den Kunden eines Produkts; Anforderungen an den Verfügungsgrund der ...

  • Judicialis

    AMG § 2; ; AMG § 29 Abs. 2 a; ; HWG § 3 Abs. 1; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Irreführende Werbung für Schmerzmittel durch Verstärkungshinweis bei bloßer Verdoppelung des Wirkstoffs und halbierter Dosierung - "dolo extra"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung eines Schmerzmittels mit W Dolo Extra 25 mg irreführend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 448
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 195/08

    Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke; Kennzeichenkraft und

    Dieser dient dazu, dem Verkehr anzuzeigen, dass ein Medikament in einer Grundform und mit einer höheren Konzentration angeboten wird (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2008, 448).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2009 - 13 A 2147/06

    Die Bezeichnung eines Arzneimittels als wesentlicher Bestandteil eines Präparats

    OLG Köln, Urteil vom 28.5.2008 - 6 U 27/08 -, Pharma Recht 2009, 37, zu § 3 Satz 1 HWG.
  • VG Köln, 12.04.2011 - 7 K 4284/09

    Nur ein materielles Prüfungsrecht der Arzneimittelzulassungsbehörde gewährleistet

    OVG NRW, Urteil vom 12.08.2009 a.a.O. unter Hinweis auf OLG Köln, Urteil vom 28.05.2008 - 6 U 27/08-, PharmR 2009, 37.
  • VG Köln, 09.04.2013 - 7 K 2050/11

    Keine Herleitung einer gebundenen Entscheidung aus § 29 Abs. 2 S. 1 AMG

    OVG NRW, Urteil vom 12.08.2009 a.a.O. unter Hinweis auf OLG Köln, Urteil vom 28.05.2008 - 6 U 27/08-, PharmR 2009, 37.
  • VG Köln, 26.04.2016 - 7 K 1916/14

    Verlängerung der arzneimittelrechtlichen Zulassung für das freiverkäufliche

    OVG NRW, Urteil vom 12.08.2009 - 13 A 2147/06 - ("Mengenangabe in I.E.'") unter Hinweis auf OLG Köln, Urteil vom 28.05.2008 - 6 U 27/08 -.
  • VG Köln, 02.09.2014 - 7 K 4739/12

    Veränderung einer Arzneimittelbezeichnung von "Schmerz-Salbe" in "Schmerz-Creme"

    OVG NRW, Urteil vom 12.08.2009 - 13 A 2147/06 - ("Mengenangabe in I.E.'") unter Hinweis auf OLG Köln, Urteil vom 28.05.2008 - 6 U 27/08 -.
  • VG Köln, 10.05.2016 - 7 K 2206/14

    Nicht wirkstoffbezogene Dachmarke darf für verschiedene Arzneimittel verwendet

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 12.08.2009, a.a.O. unter Hinweis auf OLG Köln, Urteil vom 28.05.2008 - 6 U 27/08 -.
  • VG Köln, 03.09.2013 - 7 K 1759/12

    Kein Anspruch auf Änderung des Zulassungsbescheids im Hinblick auf die

    Mit dem Ausdruck "Forte" wird ein durchschnittlicher Verbraucher die Vorstellung verbinden, dass es sich um ein Arzneimittel handelt, das gegenüber vergleichbaren Produkten anderer Hersteller oder gegenüber einem Basisprodukt des gleichen Herstellers ohne den Zusatz das Mittel mit einer stärkeren, schnelleren oder nachhaltigeren Wirksamkeit ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.12.2007 - 13 A 1178/05 - , zum Zusatz "forte"; VG Köln, Urteil vom 07.05.2013 - 7 K 2289/11 - , zum Zusatz "supra"; OLG Köln, Urteil vom 28.05.2008 - 6 U 27/08 - , zum Zusatz "extra".
  • VG Köln, 10.11.2015 - 7 K 4475/13
    OVG NRW, Urteil vom 12.08.2009 a.a.O. unter Hinweis auf OLG Köln, Urteil vom 28.05.2008 - 6 U 27/08 -.
  • VG Köln, 04.10.2022 - 7 K 5423/20
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 12.08.2009, a.a.O. unter Hinweis auf OLG Köln, Urteil vom 28.05.2008 - 6 U 27/08 -.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 03.04.2008 - 8 WF 64/08   

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https://dejure.org/2008,8130
OLG Naumburg, 03.04.2008 - 8 WF 64/08 (https://dejure.org/2008,8130)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03.04.2008 - 8 WF 64/08 (https://dejure.org/2008,8130)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03. April 2008 - 8 WF 64/08 (https://dejure.org/2008,8130)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ergänzungspflegschaft zugunsten des Vaters bei alleinigem Sorgerecht der Mutter; Ergänzungspflegschaft zum Zwecke der Geltendmachung von Kindesunterhalt gegen die Kindesmutter; Bestellung des Jugendamtes zum Ergänzungspfleger der Kinder für die Unterhaltsklage gegen die ...

  • Judicialis

    BGB § 1606 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1606 Abs. 3 Satz 1
    Keine Anordnung einer Ergänzungspflegschaft beim alleinigen Sorgerecht der Kindesmutter - Leistung von Barunterhalt an den zur Vermögenssorge Berechtigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    An wen geht der Barunterhalt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 60
  • FamRZ 2009, 619
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Dresden, 12.03.2010 - 24 UF 157/10

    Pfelgeverhältnis; Familienpflege; Vollzeitpflege; Pflegeperson; Grußmutter;

    Denn der Ergänzungspfleger kann die Zahlung des Kindesunterhaltes zu seinen Händen verlangen (a. A. wohl OLG Naumburg FamRZ 2009, 60 mit kritischer Anmerkung von Gießler, FamRZ 2009, 620).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 17 U 301/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7670
OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 17 U 301/06 (https://dejure.org/2007,7670)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.03.2007 - 17 U 301/06 (https://dejure.org/2007,7670)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. März 2007 - 17 U 301/06 (https://dejure.org/2007,7670)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 133 BGB, § 134 BGB, § 139 BGB, § 157 BGB, § 812 Abs 1 S 1 BGB
    Kapitalanlage; Finanzierungsdarlehen: Auswirkung der Nichtigkeit einer Vollmacht und eines Treuhandvertrages auf die sich aus dem Zeichnungsschein ergebende Vollmacht zur Aufnahme von Finanzierungskrediten

  • Judicialis

    VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; VerbrKrG § ... 4 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 a; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 b; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 c; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 d; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 e; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 f; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 S. 5 Nr. 1 f; ; VerbrKrG § 6 Abs. 1; ; VerbrKrG § 6 Abs. 2 S. 1; ; VerbrKrG § 9 Abs. 1; ; VerbrKrG § 9 Abs. 2; ; BGB § 133; ; BGB § 134; ; BGB § 139; ; BGB § 157; ; BGB § 171; ; BGB § 172; ; BGB § 173; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Altn.; ; RBerG § 1; ; GBO § 29; ; ZPO § 314; ; HWiG § 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Zur Wirksamkeit einer Vollmacht durch Zeichnungsschein und der Wirksamkeit eines Darlehensvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz durch Erteilung einer Vollmacht i.R. eines notariell beglaubigten Angebots zum Abschluss eines Treuhandvertrags; Rückabwicklung eines Darlehensvertrages; Nichtigkeit eines ohne Vollmacht abgeschlossenen Treuhandvertrages; ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 24.10.2006 - XI ZR 216/05

    Wirksamkeit der Vollmacht eines Treuhänders zum Abschluss eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 17 U 301/06
    Nach gerichtlichem Hinweis vom 03.01.2007 unter Übersendung einer Ablichtung des bis dahin noch nicht veröffentlichten Urteils des 11. Zivilsenats des BGH vom 24.10.2006 XI ZR 216/05 und Abladung des Zeugen Z1 unter entsprechender Mitteilung an die Parteivertreter haben die Kläger mit Schriftsatz vom 28.02.2007 ihren Vortrag zu der ihrer Auffassung nach untrennbaren Einheit zwischen Zeichnungsschein und notarieller Vollmacht vertieft und anhand der Formulierungen des Zeichnungsscheins, des Treuhandauftrags und des Gesellschaftsvertrages aufgezeigt, dass nach ihrer Auffassung keine getrennten Rechtsgeschäfte vorliegen, soweit im Zeichnungsschein und im Treuhandvertrag Vollmachten erteilt wurden.

    Der Zeichnungsschein enthält, wie der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinen Urteilen vom 25. April 2006 (Az.: XI ZR 29/05, abgedruckt u.a. in WM 2006, 1008, 1010 und XI ZR 219/04, WM 2006, S. 1060, 1061) und vom 24.10.2006 (XI ZR 216/05, zitiert nach juris) für einen gleichlautenden Schein bereits entschieden hat, entgegen der Auffassung der Kläger eine ausdrückliche Vollmacht der Treuhänderin zum Abschluss von Darlehensverträgen.

    Dieser inzwischen ständigen Rechtsprechung des Senats, die durch die BGH-Urteile vom 10.10.2006 und 24.10.2006 (XI ZR 265/05 betreffend den HAT-Fonds 57 und XI ZR 216/05) bestätigt wurde, folgt der erkennende Senat, denn jede andere Auslegung würde der eindeutigen Vollmachtserteilung den Sinngehalt nehmen.

    Da angesichts der rechtlichen Durchdringung nahezu aller Lebensbereiche eine Besorgung wirtschaftlicher Belange vielfach auch mit rechtlichen Vorgängen verknüpft ist, ist für die Frage, ob eine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten im Sinne von Art. 1 § 1 RBerG vorliegt, nicht allein auf die rechtliche Form einer Tätigkeit, sondern auf ihren Kern- und Schwerpunkt abzustellen, d. h. darauf, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (vgl. BGH - Urteil vom 24.10.2006 XI ZR 216/05, zitiert nach juris unter Nummer 16 und die dortigen Belegstellen).

    Dafür gibt es nach dem Wortlaut der notariell beglaubigten Vollmacht und den entsprechenden Vereinbarungen im Treuhandvertrag keine Anhaltspunkte, denn die notariell beglaubigte Vollmacht enthält keinerlei Abänderung der Vollmacht aus dem Zeichnungsschein, sondern insoweit lediglich eine Wiederholung (vgl. OLG München, Urteil v. 07.07.2005 Az.: 19 U 2039/05, abgedruckt in ZIP 2005, S. 1591 =WM 2005, S. 1986-1988, zwischenzeitlich bestätigt durch Urteil des BGH v. 24.10.2006, XI ZR 216/05, zitiert nach juris).

    Es ist Tatfrage und durch Ermittlung und Auslegung des Parteiwillens festzustellen, ob es sich bei Erteilung beider Vollmachten aufgrund eines Einheitlichkeitswillens der Vertragsparteien um ein einheitliches Rechtsgeschäft handelt (vgl. BGH Urteil v. 10.10.2006, XI ZR 265/05, ZIP 2006 S. 173, 175 und BGH Urteil v. 24.10.2006, XI ZR 216/05 zitiert nach juris).

    Dabei liegt der für die Annahme eines einheitlichen Rechtsgeschäftes erforderliche Einheitlichkeitswille vor, wenn das eine Geschäft nicht ohne das andere gewollt ist und die möglicherweise äußerlich getrennten Rechtsgeschäfte miteinander stehen und fallen sollten (vgl. Roth in Staudinger, BGB Neuberarbeitung 2003, § 139 Rn. 39; Palandt/Heinrichs, BGB 65. Aufl. § 139 Rn. 5 m.w.N. aus der Rechtsprechung und BGH Urteil v. 24.10.2006, XI ZR 216/05).

    Der Wille zur lediglich wirtschaftlichen Verknüpfung genügt dabei nicht, sondern es kommt auf den rechtlichen Zusammenhang an (vgl. Staudinger, a.a.O.; BGHZ 76, S. 43/49 und BGH Urteil v. 24.10.2006 XI ZR 216/05).

    Für eine solche Beurteilung wäre es nicht von Bedeutung, dass bei Abfassung der Berufungsbegründung das Urteil des BGH vom 24.10.2006 XI ZR 216/05 noch nicht vorlag, weil die hierzu bedeutsame Argumentation bereits aus dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 07. Juli 2005 19 U 2039/05 (ZIP 05, S. 1991 = WM 2005, S. 1986 ff.) hervorgeht und das angefochtene Urteil sich dieser Argumentation angeschlossen hat.

    Der 11. Zivilsenat hat es in seiner Entscheidung vom 24.10.2006 XI ZR 216/05 als unschädlich erachtet, dass sich die Treuhänderin als notariell bevollmächtigte Vertreterin der Anlegerin bezeichnet hat, weil es für die Wirksamkeit des Darlehensvertrages allein darauf ankomme, dass die Treuhänderin wirksam bevollmächtigt war.

    Da der Bundesgerichtshof in den Urteilen vom 10.10.2006 XI ZR 265/05 und vom 24.10.2006 XI ZR 216/05 bereits grundsätzlich geklärt hat, ob die auf einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz beruhende Nichtigkeit einer notariell beurkundeten Vollmacht und eines Treuhandvertrages die in einem Zeichnungsschein erteilte Vollmacht zur Aufnahme von Zwischen- und Endfinanzierungskrediten im Sinne eines einheitlichen Rechtsgeschäfts gemäß § 139 BGB erfasst, kommt der vorliegenden Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu, noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

  • BGH, 10.10.2006 - XI ZR 265/05

    Wirksamkeit der in einem Zeichnungsschein neben einer umfassenden Vollmacht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 17 U 301/06
    Dieser inzwischen ständigen Rechtsprechung des Senats, die durch die BGH-Urteile vom 10.10.2006 und 24.10.2006 (XI ZR 265/05 betreffend den HAT-Fonds 57 und XI ZR 216/05) bestätigt wurde, folgt der erkennende Senat, denn jede andere Auslegung würde der eindeutigen Vollmachtserteilung den Sinngehalt nehmen.

    Es ist Tatfrage und durch Ermittlung und Auslegung des Parteiwillens festzustellen, ob es sich bei Erteilung beider Vollmachten aufgrund eines Einheitlichkeitswillens der Vertragsparteien um ein einheitliches Rechtsgeschäft handelt (vgl. BGH Urteil v. 10.10.2006, XI ZR 265/05, ZIP 2006 S. 173, 175 und BGH Urteil v. 24.10.2006, XI ZR 216/05 zitiert nach juris).

    Da der Bundesgerichtshof in den Urteilen vom 10.10.2006 XI ZR 265/05 und vom 24.10.2006 XI ZR 216/05 bereits grundsätzlich geklärt hat, ob die auf einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz beruhende Nichtigkeit einer notariell beurkundeten Vollmacht und eines Treuhandvertrages die in einem Zeichnungsschein erteilte Vollmacht zur Aufnahme von Zwischen- und Endfinanzierungskrediten im Sinne eines einheitlichen Rechtsgeschäfts gemäß § 139 BGB erfasst, kommt der vorliegenden Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu, noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

  • OLG München, 07.07.2005 - 19 U 2039/05

    Gesamtbetragsangabe bei einer Fondsanteilfinanzierung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 17 U 301/06
    Dafür gibt es nach dem Wortlaut der notariell beglaubigten Vollmacht und den entsprechenden Vereinbarungen im Treuhandvertrag keine Anhaltspunkte, denn die notariell beglaubigte Vollmacht enthält keinerlei Abänderung der Vollmacht aus dem Zeichnungsschein, sondern insoweit lediglich eine Wiederholung (vgl. OLG München, Urteil v. 07.07.2005 Az.: 19 U 2039/05, abgedruckt in ZIP 2005, S. 1591 =WM 2005, S. 1986-1988, zwischenzeitlich bestätigt durch Urteil des BGH v. 24.10.2006, XI ZR 216/05, zitiert nach juris).

    Schon von daher kann die Unwirksamkeit der später erteilten notariell beglaubigten Vollmacht nicht auch automatisch zur Unwirksamkeit der früher erteilten beschränkten Spezialvollmacht führen, gegen die ansonsten keine Wirksamkeitsbedenken bestehen, auch wenn beide in nahem zeitlichen Zusammenhang erteilt wurden (vgl. OLG München in WM 2005, S. 1986 ff.).

    Für eine solche Beurteilung wäre es nicht von Bedeutung, dass bei Abfassung der Berufungsbegründung das Urteil des BGH vom 24.10.2006 XI ZR 216/05 noch nicht vorlag, weil die hierzu bedeutsame Argumentation bereits aus dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 07. Juli 2005 19 U 2039/05 (ZIP 05, S. 1991 = WM 2005, S. 1986 ff.) hervorgeht und das angefochtene Urteil sich dieser Argumentation angeschlossen hat.

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 219/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 17 U 301/06
    Ein ohne diese Erlaubnis abgeschlossener Treuhandvertrag, der so umfassende Befugnisse wie der hier vorliegende enthält, ist einschließlich der darin enthaltenen umfassenden Vollmacht nichtig (vgl. BGHZ 145, S. 265, 269 ff.; BGH Urteil v. 25. April 2006 - XI ZR 219/04, abgedruckt in WM 2006, S. 1060, 1061; BGH Urteil v. 25.04.2006 - XI ZR 29/05, abgedruckt u.a. in NJW 2006, S. 1952 ff.).

    Der Zeichnungsschein enthält, wie der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinen Urteilen vom 25. April 2006 (Az.: XI ZR 29/05, abgedruckt u.a. in WM 2006, 1008, 1010 und XI ZR 219/04, WM 2006, S. 1060, 1061) und vom 24.10.2006 (XI ZR 216/05, zitiert nach juris) für einen gleichlautenden Schein bereits entschieden hat, entgegen der Auffassung der Kläger eine ausdrückliche Vollmacht der Treuhänderin zum Abschluss von Darlehensverträgen.

    Dem steht auch nicht entgegen, dass die Kläger als Erwerber ein Grundpfandrecht nicht selbst bestellt haben, wie der 11. Zivilsenat des BGH in seinen Urteilen vom 25. April 2006 (XI ZR 29/06, WM 2006, S. 1008, S. 1010 f./XI ZR 219/04 WM 2006, S. 1060, 1065) entschieden hat.

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 29/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 17 U 301/06
    Ein ohne diese Erlaubnis abgeschlossener Treuhandvertrag, der so umfassende Befugnisse wie der hier vorliegende enthält, ist einschließlich der darin enthaltenen umfassenden Vollmacht nichtig (vgl. BGHZ 145, S. 265, 269 ff.; BGH Urteil v. 25. April 2006 - XI ZR 219/04, abgedruckt in WM 2006, S. 1060, 1061; BGH Urteil v. 25.04.2006 - XI ZR 29/05, abgedruckt u.a. in NJW 2006, S. 1952 ff.).

    Der Zeichnungsschein enthält, wie der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinen Urteilen vom 25. April 2006 (Az.: XI ZR 29/05, abgedruckt u.a. in WM 2006, 1008, 1010 und XI ZR 219/04, WM 2006, S. 1060, 1061) und vom 24.10.2006 (XI ZR 216/05, zitiert nach juris) für einen gleichlautenden Schein bereits entschieden hat, entgegen der Auffassung der Kläger eine ausdrückliche Vollmacht der Treuhänderin zum Abschluss von Darlehensverträgen.

    Dem steht auch nicht entgegen, dass die Kläger als Erwerber ein Grundpfandrecht nicht selbst bestellt haben, wie der 11. Zivilsenat des BGH in seinen Urteilen vom 25. April 2006 (XI ZR 29/06, WM 2006, S. 1008, S. 1010 f./XI ZR 219/04 WM 2006, S. 1060, 1065) entschieden hat.

  • BGH, 15.10.1987 - III ZR 235/86

    Vorlage der Vollmachtsurkunde in Urschrift; Rechtsscheinhaftung bei unwirksamer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 17 U 301/06
    Die Beklagte bezieht sich dazu auf die Entscheidung des BGH NJW 2002, S. 2325, die auf die das Urteil vom 15.10.1997, NJW 1988, S. 697 Bezug nimmt.

    Zwar hat der Bundesgerichtshofs in dem von der Beklagten zitierten Urteil abgedruckt in NJW 2002, S. 2326 f., 2327 festgehalten, dass eine nicht wirksam erteilte Vollmacht auch über die in §§ 171 - 173 BGB geregelten Fälle hinaus aus allgemeinen Rechtsscheinsgesichtspunkten dem Geschäftsgegner gegenüber als wirksam zu behandeln sein kann und hat sich dabei auf die Entscheidung BGHZ 102, S. 60, 64 ff. (= NJW 1988, S. 697) bezogen.

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 17 U 301/06
    Soweit die Umsetzungsvollmacht im Tatbestand nicht erwähnt ist, bleibt festzuhalten, dass der Tatbestand nur beweist, dass die Parteien etwas mündlich zum maßgeblichen Zeitpunkt des Verhandlungsschlusses vorgetragen haben, während das Schweigen nicht beweist, dass sie etwas nicht schriftsätzlich vorgetragen haben (vgl. BGH NJW 2004, S. 1876, 1879 und 2152, 2155 f. sowie Zöller/Vollkommer, 25. Aufl. ZPO § 314 Rn. 1).
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 17 U 301/06
    Entsprechend den Urteilen des BGH vom 16.05.2006 (XI ZR 6/04 und XI ZR 400/03) verbleibt es im übrigen auch angesichts der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft vom 25. Oktober 2005 (WM 2005, S. 2079 ff. und 2086 ff.) dabei, dass der Darlehensgeber im Falle des wirksamen Widerrufs eines Realkreditvertrages gemäß § 3 Abs. 1 HWiG Anspruch auf Erstattung des ausgezahlten Nettokreditbetrages sowie auf dessen marktübliche Verzinsung hat.
  • EuGH, 25.10.2005 - C-350/03

    DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 17 U 301/06
    Entsprechend den Urteilen des BGH vom 16.05.2006 (XI ZR 6/04 und XI ZR 400/03) verbleibt es im übrigen auch angesichts der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft vom 25. Oktober 2005 (WM 2005, S. 2079 ff. und 2086 ff.) dabei, dass der Darlehensgeber im Falle des wirksamen Widerrufs eines Realkreditvertrages gemäß § 3 Abs. 1 HWiG Anspruch auf Erstattung des ausgezahlten Nettokreditbetrages sowie auf dessen marktübliche Verzinsung hat.
  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 47/01

    Zur Abwicklung widerrufender Realkreditverträge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 17 U 301/06
    Die Rechtsprechung des 2. Zivilsenats (BGHZ 133, S. 254, 259 ff.; 152, 331, 336 f.) ist nicht einschlägig.
  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 150/99

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz

  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80

    Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die

  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

  • BGH, 06.12.1979 - VII ZR 313/78

    Formbedürftigkeit eines Bauvertrages

  • BGH, 14.06.2002 - V ZR 79/01

    Bindung des Revisionsgerichts an ein sowohl dem Haupt- als auch dem Hilfsantrag

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 400/03

    Rückabwicklung eines Realkreditvertrages nach Widerruf; Schadensersatzpflicht

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

  • OLG Saarbrücken, 13.03.2008 - 8 U 249/07

    Zur Wirksamkeit und zum Umfang der Bevollmächtigung eines Treuhänders

    Die notariell beglaubigte Vollmacht enthält keinerlei Abänderung der Spezialvollmacht aus dem Zeichnungsschein sondern insoweit lediglich eine Wiederholung (vgl. OLG München WM 2005, 1986 ff., zwischenzeitlich bestätigt durch Urteil des BGH vom 24.10.2006 - XI ZR 216/05, NJW-RR 2007, 395 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 07.03.2007 - 17 U 301/06, Bl. 494 ff., 505).

    Um den Beitritt zur Fondsgesellschaft und dessen Finanzierung zu bewirken, war eine (zusätzliche) notariell beglaubigte Vollmacht nicht erforderlich, vielmehr genügte die in dem Zeichnungsschein enthaltene Beauftragung des Treuhänders in Verbindung mit der (beschränkten) Spezialvollmacht (OLG Frankfurt, Urteile vom 09.05.2007 - 9 U 21/06 - zitiert nach juris Rn. 15; Urteil vom 04.03.2007 - 17 U 301/06, Bl. 494 ff., 508).

    Aus dem weiteren Umstand, dass lediglich der Fonds ausgewechselt wurde, darüber hinaus aber kein neuer Zeichnungsschein unterzeichnet wurde, folgt bereits, dass dieser im Übrigen - insbesondere ergibt sich die Höhe der Beteiligung des Klägers nur aus diesem Zeichnungsschein - seine Geltung behalten sollte (vgl. dazu auch OLG Bamberg, Urteil vom 14.12.2006 - 1 U 102/06 [Bl. 195 ff.]; bestätigt durch Nichtzulassungsbeschluss des BGH vom 23.10.2007 - XI ZR 30/07 [Bl. 368 f.] aufgrund eigener Auslegung des Zeichnungsscheins, zu der er entsprechend seiner Entscheidung BGHZ 163, 3 121 ff. - juris Rn. 21 - selbst befugt ist; OLG Frankfurt, Urteil vom 03.03.2007 - 17 U 301/06 [Bl. 394 ff., 510]; bestätigt durch Nichtzulassungsbeschluss des BGH vom 12.02.2008 - XI ZR 237/07 [Bl. 492 f.]).

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 70/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14952
OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 70/06 (https://dejure.org/2007,14952)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.04.2007 - 21 U 70/06 (https://dejure.org/2007,14952)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. April 2007 - 21 U 70/06 (https://dejure.org/2007,14952)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 280 BGB, § 311 BGB, § 826 BGB, § 11 WpÜG, § 12 WpÜG
    Wertpapierrecht; Schadensersatz: Anspruch auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht wegen der Annahme eines öffentlichen Kaufangebots zum Erwerb von Aktien

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 311; ; BGB § 826; ; WpÜG § 11; ; WpÜG § 12; ; WpÜG § 15; ; WpÜG § 37 b; ; WpÜG § 37 c

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Feststellung einer Schadensersatzpflicht wegen der Annahme eines öffentlichen Kaufangebots zum Erwerb von Aktien; Begriff des gegenwärtigen Rechtsverhältnisses i.R. einer Feststellungsklage; Vorlage von unrichtigen oder unvollständigen Angebotsunterlagen; ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 70/06
    Denn hierfür ist es als ausreichend anzusehen, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Beziehungen die Grundlage schadensersatzrechtlicher Ansprüche bilden können (vgl. BGH NJW 1993, 2181 ff; 1988, 774) und -soweit die Geltendmachung eines allgemeinen Vermögensschadens in Rede steht- ein etwaiger Schadenseintritt nicht völlig ungewiss ist, also zumindest eine Vermögensgefährdung dargelegt ist (BGH NJW 1993, 648, 654; 1996, 1062 ff).

    Dabei bedarf es keiner abschließenden Entscheidung, ob der Lauf dieser Verjährungsfrist unabhängig vom Zeitpunkt der Entstehung eines Schadens auf Klägerseite einsetzt (vgl. dazu BGH NJW 1993, 648 ff zu § 852 BGB a.F.).

    Zwar setzt das Feststellungsinteresse bei Geltendmachung allgemeiner Vermögensschäden die substantiierte Darlegung wenigstens einer Vermögensgefährdung voraus (BGH NJW 1993, 648; 1996, 1062), d.h. im Hinblick auf den gebotenen Schutz der beklagten Partei vor einem aufgezwungenen Rechtsstreit über theoretische Fragen mit ungewisser praktischer Relevanz muss die Klägerseite zumindest die Wahrscheinlichkeit eines auf die behauptete Pflichtverletzung zurückzuführenden Schadenseintritts dartun.

  • BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03

    Bemessung der Abfindungshöhe für im Rahmen von Eingliederungsmaßnahmen (§§ 319 ff

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 70/06
    Zwar kommt ein daraus resultierender Schadenersatzanspruch dann in Betracht, wenn sich dem Vorbringen der Klägerinnen konkrete und unter Beweis gestellte Anhaltspunkte dafür entnehmen ließen, dass die Beklagte die Veröffentlichung vom 25.01.2005 zielgerichtet zur missbräuchlichen Einflussnahme auf die Aktienkurse vorgenommen hat, um das Umtauschverhältnis in ihrem Sinne günstig zu beeinflussen (vgl. BVerfG ZIP 2007, 175, 178).

    Denn zum einen sind die beeinflussenden Veröffentlichungen gesetzlich vorgesehen (§§ 10, 11 WpÜG), zum anderen steht selbst der Berücksichtigung derart beeinflusster Kurse für einen sogenannten Referenzzeitraum (z.B. zur Ermittlung der Barabfindung im Rahmen einer Eingliederungsmaßnahme) nichts entgegen, da eine normale Preisbildungsreaktion des Marktes zugrunde liegt (BVerfG ZIP 2007, 175, 177).

  • BGH, 07.07.2003 - II ZR 18/01

    Umfang der Aufklärungspflicht des Treuhandgesellschafters gegenüber künftigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 70/06
    Dies gilt schon deshalb, weil einem Prospekt die Funktion zukommt, dem Anleger ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt zu vermitteln, ihn also über alle Umstände, die für seine Entscheidung von wesentlicher Bedeutung sind, sachlich richtig und vollständig zu informieren; dagegen erhebt eine Ad-hoc-Mitteilung keinen vergleichbaren Anspruch auf umfassende Information, sondern soll lediglich über eine bisher nicht bekannte Einzeltatsache informieren (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1351; NJW 2004, 2971 ).

    Eine Vertrauenshaftung in diesem Sinne ist auch dann anzunehmen, wenn zwar die Inanspruchnahme eines persönliches Vertrauens durch eine natürliche Person nicht vorliegt, die Beklagte aber als potentielle Vertragspartnerin der Klägerinnen in Erscheinung getreten ist (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1351).

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 218/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 70/06
    Da der ausdrücklich in Bezug genommenen Vorgängervorschrift des § 88 BörsG (a.F.) kein Schutzgesetzcharakter zukam (vgl. BGHZ 160, 134; BVerfG ZIP 2002, 1986), gilt für § 20a WpHG nichts abweichendes, so dass es nicht mehr darauf ankommt, ob das Verhalten der Beklagten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung vom 25./27.1.2005 überhaupt den Vorwurf einer Marktmanipulation in diesem Sinne auszufüllen vermag.

    Denn es fehlt vorliegend an der Verwendung eines Prospektes, insbesondere stellt eine Ad-hoc-Mitteilung keine Grundlage für eine derartige Vertrauenshaftung dar (BGH NJW 2004, 2664; 2971).

  • BGH, 14.12.1995 - IX ZR 242/94

    Haftung des Notars für unwirksame Beurkundung eines Erbverzichtsvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 70/06
    Denn hierfür ist es als ausreichend anzusehen, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Beziehungen die Grundlage schadensersatzrechtlicher Ansprüche bilden können (vgl. BGH NJW 1993, 2181 ff; 1988, 774) und -soweit die Geltendmachung eines allgemeinen Vermögensschadens in Rede steht- ein etwaiger Schadenseintritt nicht völlig ungewiss ist, also zumindest eine Vermögensgefährdung dargelegt ist (BGH NJW 1993, 648, 654; 1996, 1062 ff).

    Zwar setzt das Feststellungsinteresse bei Geltendmachung allgemeiner Vermögensschäden die substantiierte Darlegung wenigstens einer Vermögensgefährdung voraus (BGH NJW 1993, 648; 1996, 1062), d.h. im Hinblick auf den gebotenen Schutz der beklagten Partei vor einem aufgezwungenen Rechtsstreit über theoretische Fragen mit ungewisser praktischer Relevanz muss die Klägerseite zumindest die Wahrscheinlichkeit eines auf die behauptete Pflichtverletzung zurückzuführenden Schadenseintritts dartun.

  • BGH, 29.04.1993 - IX ZR 109/92

    Verjährungsbeginn für Ersatzansprüche gegen Steuerberater frühestens mit Erlaß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 70/06
    Denn hierfür ist es als ausreichend anzusehen, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Beziehungen die Grundlage schadensersatzrechtlicher Ansprüche bilden können (vgl. BGH NJW 1993, 2181 ff; 1988, 774) und -soweit die Geltendmachung eines allgemeinen Vermögensschadens in Rede steht- ein etwaiger Schadenseintritt nicht völlig ungewiss ist, also zumindest eine Vermögensgefährdung dargelegt ist (BGH NJW 1993, 648, 654; 1996, 1062 ff).

    Diese Gefährdung der Rechtsposition kann durch die begehrte Feststellung beseitigt, die zugrundeliegenden Streitpunkte können abschließend durch das Urteil geklärt werden, so dass im Hinblick hierauf ein Interesse an alsbaldiger Feststellung gegeben ist (vgl. auch BGH NJW 1993, 2181 ff ).

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 70/06
    Zwar ist nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts davon in der Regel auszugehen (BVerfGE 100, 289), um im Ergebnis sicherzustellen, dass einem Aktionär bei der Bestimmung einer Abfindung oder eines Ausgleichs die volle Entschädigung für seinen Rechtsverlust zukommt.
  • BGH, 20.09.1996 - V ZR 173/95

    Wirksamkeit eines Grundstückkaufvertrages in Bezug auf nicht vollständige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 70/06
    Auch wenn die Beklagte im Rahmen des sich anbahnenden Vertragsverhältnisses nicht die Pflicht traf, über das ursprüngliche Angebot hinausgehende Angaben zu machen, müssen dennoch erteilte zusätzliche Informationen, die für den Kaufentschluß des anderen Teils von Bedeutung sein können, richtig und vollständig sein (BGH NJW-RR 1997, 144).
  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 116/00

    Beschwerdebefugnis im Spruchverfahren - gemeinsamer Vertreter außenstehender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 70/06
    Allerdings ist umstritten, ob diese Grundsätze auch im Falle der Verschmelzung für die Bestimmung des Umtauschverhältnisses Geltung beanspruchen (vgl. BayObLG ZIP 2003, 253; Lutter/Drygala in Lutter, UmwG, 3. Aufl., § 5 Rn. 24 ff, jeweils mit Darstellung der unterschiedlichen Auffassungen).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 70/06
    Dies gilt schon deshalb, weil einem Prospekt die Funktion zukommt, dem Anleger ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt zu vermitteln, ihn also über alle Umstände, die für seine Entscheidung von wesentlicher Bedeutung sind, sachlich richtig und vollständig zu informieren; dagegen erhebt eine Ad-hoc-Mitteilung keinen vergleichbaren Anspruch auf umfassende Information, sondern soll lediglich über eine bisher nicht bekannte Einzeltatsache informieren (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1351; NJW 2004, 2971 ).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 742/02

    Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich Verletzte im

  • BGH, 21.10.1991 - II ZR 204/90

    § 264 a StGB als Schutzgesetz

  • BGH, 23.09.1987 - IVa ZR 59/86

    Begriff des Rechtsverhältnisses

  • BGH, 07.04.1952 - III ZR 194/51

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.11.2007 - 10 U 340/07 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14468
OLG Koblenz, 29.11.2007 - 10 U 340/07 (1) (https://dejure.org/2007,14468)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.11.2007 - 10 U 340/07 (1) (https://dejure.org/2007,14468)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. November 2007 - 10 U 340/07 (1) (https://dejure.org/2007,14468)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Einwendungen gegen die Zurückweisung einer Berufung; Unmöglichkeit des Beweises einer Drohung durch übliche Beweismittel; Frage der Freiwilligkeit der Leistung einer Unterschrift unter ein Anerkenntnis; Abgabe eines persönlichen Haftungsanerkenntnisses

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 123

  • rechtsportal.de

    ZPO § 286 § 420; BGB § 123
    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung der Leistung einer Unterschrift aufgrund Drohung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 13.02.2008 - 1 U 77/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21726
OLG Bremen, 13.02.2008 - 1 U 77/07 (https://dejure.org/2008,21726)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13.02.2008 - 1 U 77/07 (https://dejure.org/2008,21726)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 1 U 77/07 (https://dejure.org/2008,21726)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Kein Schadensersatz bei Sturz von einem rotierenden Drehteller im Universum

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Schadensersatz bei Sturz von einem "rotierenden Drehteller" in einer wissenschaftlichen Ausstellung - Hinweistafel warnte ausreichend vor den Gefahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Sägewerks

    Auszug aus OLG Bremen, 13.02.2008 - 1 U 77/07
    Grundsätzlich ist die Beklagte als Betreiberin der von der Klägerin besuchten Einrichtung verpflichtet, sich so zu verhalten, dass Körper, Leben, Eigentum und sonstige Rechtsgüter der Besucher der Einrichtung nicht verletzt werden; die Beklagte trifft insoweit die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Schädigung anderer möglichst zu verhindern (BGH NJW-RR 03, 1459).

    Erforderlich sind vielmehr die Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um über das Übliche hinausgehende Gefahren von Dritten abzuwenden (BGH NJW 2004, 1450; NJW-RR 03, 1459).

  • BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche

    Auszug aus OLG Bremen, 13.02.2008 - 1 U 77/07
    Der Dritte ist vor Gefahren zu schützen, die er selbst bei Anwendung der von ihm in der konkreten Situation zu erwartenden Sorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und vermeiden kann (BGH NJW 04, 1449, 1450; VersR 80, 863, 864; OLG Hamm, VersR 03, 605).
  • OLG Hamm, 17.12.2001 - 13 U 171/01

    Verkehrssicherungspflicht eines Golfplatzbetreibers

    Auszug aus OLG Bremen, 13.02.2008 - 1 U 77/07
    Der Dritte ist vor Gefahren zu schützen, die er selbst bei Anwendung der von ihm in der konkreten Situation zu erwartenden Sorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und vermeiden kann (BGH NJW 04, 1449, 1450; VersR 80, 863, 864; OLG Hamm, VersR 03, 605).
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